Lehrerrat

Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. [...]

Aufgaben des Lehrerrats

Der Lehrerrat ist ein Gremium an Schulen, das Lehrerinnen und Lehrer vertritt. Seine Hauptaufgaben sind:

 

  1. Vertretung der Interessen der Lehrkräfte: Der Lehrerrat setzt sich für die Belange der Kolleginnen und Kollegen ein, z. B. bei Problemen mit der Schulleitung oder organisatorischen Fragen.

  2. Beratung der Schulleitung: Er unterstützt die Schulleitung bei Entscheidungen und bringt die Perspektive des Kollegiums ein.

  3. Vermittlung bei Konflikten: Der Lehrerrat hilft bei der Lösung von Konflikten zwischen Lehrkräften oder zwischen Lehrkräften und der Schulleitung.

  4. Organisation und Mitwirkung: Er hilft bei der Planung von schulischen Aktivitäten oder Fortbildungen und achtet darauf, dass die Interessen der Lehrkräfte berücksichtigt werden.

 
 

Kurz gesagt: Der Lehrerrat ist da, um die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Schulleitung zu verbessern und ein gutes Arbeitsklima zu schaffen.

Unser Lehrerrat

Der Lehrerrat (v. r. n. l.): Martin Baumeister, Paula Lucas-Thorp, Julia Kunze und Tanja Thiel