Lehrerrat
Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. [...]
§69 (2) Schulgesetz NRW
Aufgaben des Lehrerrats
Der Lehrerrat ist ein Gremium an Schulen, das Lehrerinnen und Lehrer vertritt. Seine Hauptaufgaben sind:
Vertretung der Interessen der Lehrkräfte: Der Lehrerrat setzt sich für die Belange der Kolleginnen und Kollegen ein, z. B. bei Problemen mit der Schulleitung oder organisatorischen Fragen.
Beratung der Schulleitung: Er unterstützt die Schulleitung bei Entscheidungen und bringt die Perspektive des Kollegiums ein.
Vermittlung bei Konflikten: Der Lehrerrat hilft bei der Lösung von Konflikten zwischen Lehrkräften oder zwischen Lehrkräften und der Schulleitung.
Organisation und Mitwirkung: Er hilft bei der Planung von schulischen Aktivitäten oder Fortbildungen und achtet darauf, dass die Interessen der Lehrkräfte berücksichtigt werden.
Kurz gesagt: Der Lehrerrat ist da, um die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Schulleitung zu verbessern und ein gutes Arbeitsklima zu schaffen.