Elternvertretung/Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Aufgaben der Schulpflegschaft

  • Vertretung von Elterninteressen gegenüber der Schulgemeinschaft
  • Teilnahme an der Schulkonferenz
  • Einberufung einer Schulpflegschaftssitzung (=Zusammenkunft aller Klassenpflegschaftsvorsitzenden sowie beratende Mitglieder)
  • Teilnahme an Klassenkonferenzen mit beratender Stimme
  • Vernetzung mit anderen Schulpflegschaften im Zusammenspiel mit dem Schulträger

Unsere Schulpflegschaftsvorsitzende

Daniela Gumprich